Organspende und -transplantation
Die Organspende ist notwendige Voraussetzung für die Rettung von schwerkranken Menschen bzw. für eine Verbesserung ihrer Lebensqualität mittels Transplantation. Tatsächlich stehen in Österreich nicht ausreichend Organe für Transplantationen zur Verfügung, trotz einer im internationalen Vergleich hohen Anzahl an Organspendern.
Für Menschen auf der Warteliste ist eine positive Einstellung der Öffentlichkeit zur Organspende überlebenswichtig. Diese Menschen sind abhängig von der Bereitschaft des Krankenhauspersonals, Organspender zu melden. Nicht zuletzt deshalb erinnern Selbsthilfegruppen und im Bereich Organspende und Transplantation Tätige gern an den Spruch: »Don’t take your organs to heaven, heaven knows we need them here.«
Die spenderbetreuenden Krankenanstalten pflegen den potenziellen Organspender, prüfen das Vorliegen eines Widerspruchs gegen eine Organspende und führen alle notwendigen Untersuchungen (Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, Blutuntersuchungen, HLA-Bestimmung etc.) im Vorfeld einer allfälligen Organentnahme durch. Vor einer Organentnahme muss eine eindeutige und zweifelsfreie Todesfeststellung durch eine unabhängige Ärztin / einen unabhängigen Arzt erfolgen.
Ist der Tod nachgewiesen, wird der Organspender an das jeweils zuständige Koordinationszentrum gemeldet. Dieses ist zumeist im zuständigen Transplantationszentrum angesiedelt. Im Koordinationszentrum unterstützt ein:e Transplantationskoordinator:in die spenderbetreuende Krankenanstalten in allen organisatorischen Belangen, bereitet die Gewebetypisierung und Organentnahme vor und meldet die Organspende an Eurotransplant in Leiden (Niederlande).
Österreich ist neben den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Kroatien, Slowenien und Ungarn Mitglied bei Eurotransplant, einer gemeinnützigen Vereinigung mit Sitz in Leiden (Niederlande). Eurotransplant überwacht die Qualitätsstandards bei Organspende und -transplantation, führt die Wartelisten der Empfänger/innen aller Mitgliedsländer und ermittelt jene Empfängerin / jenen Empfänger, der das gemeldete Organ erhalten soll (Organallokation). Da in der Eurotransplant-Region mehr als 140 Millionen Menschen leben, erhöht die Mitgliedschaft bei dieser Organisation die Chancen, für Patientinnen und Patienten, die dringend ein Organ benötigen oder seltene Gewebemerkmale aufweisen, rechtzeitig ein passendes Organ zu finden.
Nach Ermittlung der Empfängerin / des Empfängers durch Eurotransplant wird das zuständige Transplantationszentrum informiert, das die Patientin / den Patienten einberuft und die Transplantation vorbereitet. Patientinnen und Patienten auf der Warteliste sind in der Regel mit einem »Piepser« ausgestattet und auf diese Weise rund um die Uhr erreichbar.
Parallel dazu führt ein chirurgisches Entnahmeteam die Organentnahme in der spenderbetreuende Krankenanstalt durch und bringt das Organ in einem speziellen Transportbehälter ins Transplantationszentrum. Da die Qualität des Spenderorgans und somit dessen Überlebensdauer vom Zeitraum zwischen Organentnahme und Transplantation abhängt, ist es wichtig, beim Transport keine Zeit zu verlieren.
In Österreich ist seit dem 14. Dezember 2012 ein Bundesgesetz über die Transplantation von menschlichen Organen (Organtransplantationsgesetz – OTPG) in Kraft, das Regelungen zu den folgenden Teilbereichen beinhaltet:
- Grundsätze der Spende
- Entnahme von Organen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation
- Widerspruchsregister
- Verpflichtung der Entnahmeeinheiten
- Lebendspende
- Nachsorge für Lebendspender/innen
- Verfahrensanweisungen
- Organ- und Spendercharakterisierung
- Transport von Organen
- Rückverfolgbarkeit
- Organvigilanz
- Aufzeichnungen und Berichte
- automationsunterstützter Datenverkehr
- internationaler Organaustausch
- Verwaltungsstrafbestimmungen
Dem OTPG zugrunde liegt die Richtlinie 2010/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe, die mittels des Gesetzes in österreichisches Recht transponiert wurde. (Die ursprüngliche Nummer der Richtlinie 2010/45/EU wurde auf 2010/53/EU berichtigt.)
Am 9. Oktober 2012 wurde in Ergänzung zur Richtlinie 2010/53/EU die Durchführungsrichtlinie 2012/25/EU der Kommission beschlossen, die nähere Vorschriften zu den folgenden Themen zum Gegenstand hat:
- Übermittlung von Informationen über die Charakterisierung von Organen und Spendern,
- Übertragung der für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Organe notwendigen Informationen,
- Sicherstellung der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen.
Dies wurde mit 13. Juni 2014 in österreichisches Gesetz transponiert:
BGBl. II Nr. 141/2014: Organvigilanzverordnung – OVVO
Was bedeutet TX?
TX bedeutet im medizinischen Fachjargon "Transplantation".
Wer kommt als Spender:in infrage?
Als Organspender kommen prinzipiell all jene Verstorbenen infrage, bei denen der irreversible Hirnfunktionsausfall festgestellt wurde und bei denen kein Widerspruch zu einer Organentnahme vorliegt. Altersbeschränkungen existieren keine. Als Kontraindikationen gelten Malignitäten und massive Sepsis.
Was kann ich tun, wenn ich nach meinem Tod als Organspender zur Verfügung stehen möchte?
Nach der österreichischen Rechtslage stehen Sie automatisch als Organspender zur Verfügung, solange Sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch deponiert haben. Gespräche mit Ihren Angehörigen über Ihren Wunsch, als Organspender zur Verfügung zu stehen, sind jedoch hilfreich, da Ihre Angehörigen auf diese Weise sicher sein können, dass eine Organspende in Ihrem Sinne war.
Was muss ich tun, wenn ich nach meinem Tod nicht als Organspender zur Verfügung stehen möchte?
Gemäß der österreichischen Rechtslage dürfen Ihnen Organe oder Organteile nach Ihrem Tod entnommen werden, sofern Sie nicht zu Lebzeiten einer solchen Entnahme widersprochen haben. Eine sichere Art, diesen Widerspruch zu deponieren, besteht in der Eintragung im österreichischen Widerspruchsregister. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre noch minderjährigen Kinder eintragen zu lassen. Vor einer allfälligen Organentnahme wird immer eine Abfrage im Widerspruchsregister durchgeführt. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, den Widerspruch gegen eine Organentnahme zu dokumentieren, z. B. durch ein mitgeführtes Schreiben oder einen Eintrag in der Krankengeschichte.
Erhalten auch Personen, die im Widerspruchsregister eingetragen sind, ein Organ, wenn sie selbst ein solches benötigen?
Ja.
Was versteht man unter »irreversiblen Hirnfunktionsausfall«?
Mit dem irreversiblen Hirnfunktionsausfall fallen Funktionen des gesamten Gehirns aus (also des Großhirns, des Kleinhirns und des Stammhirns) und wird daher medizinisch, ethisch und gesetzlich dem Individualtod eines Menschen gleichgesetzt. Im Falle einer geplanten Organentnahme kann durch Beatmung und Medikamente die Herz- und Kreislauffunktion der/des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten werden.
Kann der irreversible Hirnfunktionsausfall zweifelsfrei festgestellt werden?
Der irreversible Hirnfunktionsausfall kann durch eine fixe Abfolge von Untersuchungen zweifelsfrei festgestellt werden. Voraussetzungen für den Beginn der diesbebzüglichen Diagnostik sind das Vorliegen einer primären oder sekundären Hirnschädigung, eine genaue Erhebung von Vorgeschichte und Befunden sowie der Ausschluss einer hohen Medikation von zentral wirksamen Substanzen. Nach gewissenhafter Überprüfung dieser Voraussetzungen müssen zwei klinische Untersuchung und ergänzende Hilfsuntersuchungen (z. B. EEG) durchgeführt werden. Die genaue Abfolge ist in den Empfehlungen zur Feststellung des Todes infolge eines irreversiblen Hirnfunktionsaufalls (IHA) bei erhaltenem Kreislaufbeschrieben, die von einem Expertengremium erarbeitet und vom Obersten Sanitätsrat verabschiedet wurden.
Wie komme ich auf eine Warteliste?
Nach einer entsprechenden Indikationsstellung durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt wird die Patientin / der Patient an ein Transplantationszentrum weiterverwiesen. Wenn nach weiterführenden Untersuchungen durch das Zentrum eine Transplantation befürwortet wird, wird die Patientin / der Patient auf die vom Zentrum geführte Warteliste genommen.
Wo werden in Österreich Organe transplantiert?
Organtransplantationen werden in Österreich an vier Standorten durchgeführt. Es sind dies die drei Universitätskliniken in Graz, Innsbruck und Wien sowie in Linz das Krankenhaus der Elisabethinen. Die drei Universitätskliniken transplantieren grundsätzlich alle infrage kommenden Organe. In Linz wird ausschließlich die Nierentransplantation durchgeführt. Die Anzahl der durchgeführten Transplantationen pro Standort wird im Transplant-Jahresbericht dargestellt.
Welche Organe können transplantiert werden?
Zurzeit werden in Österreich Niere, Leber, Lunge (Transplantation von einem oder beiden Lungenflügeln), Pankreas, Herz, Darm und Gliedmaßen transplantiert. Organe können auch kombiniert transplantiert werden (z. B. Herz-Lunge, Niere-Pankreas).
Kann ich meine Organe verkaufen?
Die Lebendspende wird in Österreich nur in Form der uneigennützigen (altruistischen) Spende akzeptiert. Analog zur Organspende von Verstorbenen und zur internationalen Praxis dürfen Organe bei der Lebendspende nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein. Eine Lebendspende gegen finanzielle Entschädigung ist somit in Österreich nicht zulässig.
Die Gewährung einer angemessenen Entschädigung lebender Spenderinnen und Spender für Verdienstentgang und andere Ausgaben, die durch die Spende und die damit verbundenen medizinischen Maßnahmen verursacht werden, sowie der Gewährung von Schadenersatz im Fall des Eintritts eines Schadens in Folge der Spende und der sonstigen damit in Zusammenhang stehenden medizinischen Maßnahmen steht dem gemäß § 4 des Organtransplantationsgesetzes jedoch nicht entgegen.
Kann ich eine meiner Nieren Verwandten oder Bekannten, die schon dringend auf ein Organ warten, spenden?
Ja, jede potenzielle Lebendspenderin / jeder potenzielle Lebendspender wird jedoch eingehend untersucht, um die tatsächliche Eignung für die betreffende Empfängerin / den betreffenden Empfänger zu überprüfen.
Hier finden Sie die wichtigsten Kontaktinformationen im Zusammenhang mit Organspende und -transplantation in Österreich und Europaweit.
Österreich
Transplantationszentren in Österreich
Transplant-Koordinationszentren in Österreich
TX-Referenten
Selbsthilfegruppen
Astrotransplant (ATX) – Gesellschaft für Transplantation, Transfusion und Genetik
ÖGARI – Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin
Europa
- DTI Donation & Transplantation Institut
- DSO – Deutsche Stiftung Organtransplantation
- ESAO - European Society for Artificial Organs
- ESOT – European Society for Organ Transplantation
- ET - Eurotransplant International Foundation
- GODT - Global Observatory on Donation and Transplantation
- IRODaT - International Registry in Organ Donation and Transplantation
- Swisstransplant
- Scandiatransplant