Fragen und Antworten

Was bedeutet TX?
TX bedeutet im medizinischen Fachjargon "Transplantation".

Wer kommt als Spender:in infrage?
Als Organspender kommen prinzipiell all jene Verstorbenen infrage, bei denen der irreversible Hirntod festgestellt wurde und bei denen kein Widerspruch zu einer Organentnahme vorliegt. Altersbeschränkungen existieren keine. Als Kontraindikationen gelten Malignitäten und massive Sepsis.

Was kann ich tun, wenn ich nach meinem Tod als Organspender zur Verfügung stehen möchte?
Nach der österreichischen Rechtslage stehen Sie automatisch als Organspender zur Verfügung, solange Sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch deponiert haben. Gespräche mit Ihren Angehörigen über Ihren Wunsch, als Organspender zur Verfügung zu stehen, sind jedoch hilfreich, da Ihre Angehörigen auf diese Weise sicher sein können, dass eine Organspende in Ihrem Sinne war.

Was muss ich tun, wenn ich nach meinem Tod nicht als Organspender zur Verfügung stehen möchte?
Gemäß der österreichischen Rechtslage dürfen Ihnen Organe oder Organteile nach Ihrem Tod entnommen werden, sofern Sie nicht zu Lebzeiten einer solchen Entnahme widersprochen haben. Eine sichere Art, diesen Widerspruch zu deponieren, besteht in der Eintragung im österreichischen Widerspruchsregister. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre noch minderjährigen Kinder eintragen zu lassen. Vor einer allfälligen Organentnahme wird immer eine Abfrage im Widerspruchsregister durchgeführt. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, den Widerspruch gegen eine Organentnahme zu dokumentieren, z. B. durch ein mitgeführtes Schreiben oder einen Eintrag in der Krankengeschichte.

Erhalten auch Personen, die im Widerspruchsregister eingetragen sind, ein Organ, wenn sie selbst ein solches benötigen?
Ja.

Was versteht man unter »Hirntod«?
Der Hirntod stellt den irreversiblen Ausfall der Funktionen des gesamten Gehirns dar (also des Großhirns, des Kleinhirns und des Stammhirns) und wird daher medizinisch, ethisch und gesetzlich dem Individualtod eines Menschen gleichgesetzt. Im Falle einer geplanten Organentnahme kann durch Beatmung und Medikamente die Herz- und Kreislauffunktion der/des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten werden.

Kann der Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden?
Der Hirntod kann durch eine fixe Abfolge von Untersuchungen zweifelsfrei festgestellt werden. Voraussetzungen für den Beginn der Hirntod-Diagnostik sind das Vorliegen einer primären oder sekundären Hirnschädigung, eine genaue Erhebung von Vorgeschichte und Befunden sowie der Ausschluss einer hohen Medikation von zentral wirksamen Substanzen. Nach gewissenhafter Überprüfung dieser Voraussetzungen müssen zwei klinische Untersuchung und ergänzende Hilfsuntersuchungen (z. B. EEG) durchgeführt werden. Die genaue Abfolge ist in den Empfehlungen für die Durchführung der Hirntoddiagnostik beschrieben, die von einem Expertengremium erarbeitet und vom Obersten Sanitätsrat verabschiedet wurden.

Wie komme ich auf eine Warteliste?
Nach einer entsprechenden Indikationsstellung durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt wird die Patientin / der Patient an ein Transplantationszentrum weiterverwiesen. Wenn nach weiterführenden Untersuchungen durch das Zentrum eine Transplantation befürwortet wird, wird die Patientin / der Patient auf die vom Zentrum geführte Warteliste genommen.

Wo werden in Österreich Organe transplantiert?
Organtransplantationen werden in Österreich an vier Standorten durchgeführt. Es sind dies die drei Universitätskliniken in Graz, Innsbruck und Wien sowie in Linz das Krankenhaus der Elisabethinen. Die drei Universitätskliniken transplantieren grundsätzlich alle infrage kommenden Organe. In Linz wird ausschließlich die Nierentransplantation durchgeführt. Die Anzahl der durchgeführten Transplantationen pro Standort wird im Transplant-Jahresbericht dargestellt.

Welche Organe können transplantiert werden?
Zurzeit werden in Österreich Niere, Leber, Lunge (Transplantation von einem oder beiden Lungenflügeln), Pankreas, Herz, Darm und Gliedmaßen transplantiert. Organe können auch kombiniert transplantiert werden (z. B. Herz-Lunge, Niere-Pankreas).

Kann ich meine Organe verkaufen?
Die Lebendspende wird in Österreich nur in Form der uneigennützigen (altruistischen) Spende akzeptiert. Analog zur Organspende von Verstorbenen und zur internationalen Praxis dürfen Organe bei der Lebendspende nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein. Eine Lebendspende gegen finanzielle Entschädigung ist somit in Österreich nicht zulässig.
Die Gewährung einer angemessenen Entschädigung lebender Spenderinnen und Spender für Verdienstentgang und andere Ausgaben, die durch die Spende und die damit verbundenen medizinischen Maßnahmen verursacht werden, sowie der Gewährung von Schadenersatz im Fall des Eintritts eines Schadens in Folge der Spende und der sonstigen damit in Zusammenhang stehenden medizinischen Maßnahmen steht dem gemäß § 4 des Organtransplantationsgesetzes jedoch nicht entgegen.

Kann ich eine meiner Nieren Verwandten oder Bekannten, die schon dringend auf ein Organ warten, spenden?
Ja, jede potenzielle Lebendspenderin / jeder potenzielle Lebendspender wird jedoch eingehend untersucht, um die tatsächliche Eignung für die betreffende Empfängerin / den betreffenden Empfänger zu überprüfen.