Seit 20. März 2008 sind die Rahmenbedingungen der EU‐Richtlinie 2004/23/EG in einem eigenen Gesetz, dem Gewebesicherheitsgesetz, festgelegt. Dort finden sich auch Regelungen bezüglich Lebendspende und Nachsorge für Stammzell-Lebendspender:innen. Am 13. Dezember 2017 wurde weiters eine Verordnung hinsichtlich der Datenmeldung im Zusammenhang mit dem Nach-sorgeprogramm erlassen. Auf Grundlage des Gewebesicherheitsgesetztes wurde die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung (GEEVO) sowie die Gewebebankenverordnung (GBVO) und die Gewebevigilanzverordnung (GVVO) erlassen.
Vom Transplantationsbeirat empfohlene Maßnahmen zur Förderung der Stammzellspende sind in der zwischen dem Bund und den Ländern fixierten Vereinbarung gemäß Artikel 15a B‐VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie in den von der Bundesgesundheits-agentur erlassenen „Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung des Transplanta-tionswesens“ festgehalten.