Im Falle einer potenziellen Organ-, Gewebe- oder Zellspende sind Abfragen im Widerspruchsregister durch berechtigtes Krankenanstaltenpersonal rund um die Uhr möglich und gesetzlich verpflichtend. Bei jeder Abfrage im Widerspruchsregister wird eine eindeutige Abfragenummer vergeben. Diese wird in der Krankenakte dokumentiert und dient der entnehmenden Krankenanstalt als Beleg für eine erfolgte Abfrage