Die österreichischen Transplantationszentren haben sich darauf verständigt, wechselseitig Rücksprache zu halten, bevor sie entscheiden, einen von einer Krankenanstalt gemeldeten potenziellen Organspender aus medizinischen Überlegungen nicht an Eurotransplant weiter zu melden („Second Opinion“). Durch Einholung einer Second Opinion soll sichergestellt werden, dass innerhalb Österreichs keine Spendermeldung abgelehnt wird, die von einem anderen Transplantationszentrum akzeptiert worden wäre. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch die bessere Vernetzung der Zentren zusätzliche Organe identifiziert werden können. Das Outcome dieser Transplantationen wird von den Zentren überprüft und zeigt bisher sehr zufriedenstellende Ergebnisse. Der Prozess ist mittlerweile in einer Verfahrensanweisung geregelt (Verfahrensanweisung Second Opinion).