Nabelschnurblut

In Plazenta (Mutterkuchen) und Nabelschnur sind Blutstammzellen enthalten, aus denen reife Blutzellen, Immunzellen entstehen können. Aufgrund der Fülle an unterschiedlichen Informationen über die Gewinnung und den möglichen Nutzen einer Einlagerung von Nabelschnurblut hat sich die im damaligen Gesundheitsressort eingerichtete Kommission schon im Jahr 2001 schwerpunktmäßig mit dieser Thematik befasst.

Die Kommission erarbeitete eine „Stellungnahme zur Lagerung (Kryokonservierung) von Nabelschnurstammzellen bei Neugeborenen zur eventuellen späteren Eigennutzung“ (autologe Nabelschnurblutbanken), in der sich die Fachgesellschaften nach derzeitigem Stand des Wissens gegen ein flächendeckendes Programm zur Kryokonservierung von Nabelschnurstammzellen zum Eigengebrauch aussprechen.

Weiters wurde von diesen Fachgesellschaften im Jahr 2002 eine Stellungnahme zu allogenen Nabelschnurbanken in Österreich erarbeitet. Im Jahr 2003 wurde von der Kommission eine Liste erstellt, bei welchen Indikationen eine Einlagerung von Nabelschnurblut für Geschwister (gerichtete Spende) empfohlen wird.

Darüber hinaus wurden Richtlinien für die Gewinnung, Lagerung, Manipulation und Anwendung von Nabelschnurstammzellen erarbeitet (»Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen Teil III«). Dem aktuellen Stand des Wissens nach wird jedenfalls nichts versäumt, wenn Nabelschnurblut nicht auf private Initiative eingefroren und gelagert wird. Kinder wie Erwachsene besitzen zeitlebens eine ausreichende Anzahl an Stammzellen im Knochenmark, um sie für eine allfällige Behandlung von bestimmten Erkrankungen verwenden zu können.