Rechtliche Situation

Die rechtliche Grundlage für den Bereich Stammzellen ist im Gewebesicherheitsgesetz (GSG) und den dazugehörigen Verordnungen festgehalten.

Die »Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen« definieren die detaillierten Ansprüche an Stammzellgewinnung und -präparation und halten die Strukturen und Anforderungen bei Stammzelltransplantation fest. Diese Richtlinien wurden von der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie sowie von der Gesellschaft für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin erstellt und durch das Gesundheitsressort veröffentlicht.

Durch dieselben Fachgesellschaften wurden die »Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen Teil II: Nichtverwandte Spender« erstellt. Sie definieren die Aufgabenbereiche der am Stammzellspendewesen beteiligten Institutionen (nationales Register, Spenderzentren, Transplantationszentren, Gewebetypisierungslaboratorien).

Teil III der Richtlinien betreffend Nabelschnurstammzellen (Cord Blood) regelt zusätzlich zum Gewebesicherheitsgesetz Agenden der Gewinnung, Lagerung, Manipulation und Anwendung von Nabelschnurstammzellen.