Organvigilanz
Laut Organtransplantationsgesetz (OTPG) § 14 sind die Transplantationszentren in Österreich seit 14. 12. 2012 dazu verpflichtet:
Laut Organtransplantationsgesetz (OTPG) § 14 sind die Transplantationszentren in Österreich seit 14. 12. 2012 dazu verpflichtet:
Die Transplantationszentren haben im Jahr 2014 begonnen, einander gegenseitig auf freiwilliger Basis im Bereich der Nierenallokation zu auditieren. Im Jahr 2015 wurden die Audits auf die Lebertransplantationsprogramme ausgeweitet.
Die aktuellen Entwicklungen und Daten im Bereich der Organ- und Stammzellspende sowie -transplantation sind im Transplant-Jahresbericht abgebildet.
Den Bericht finden Sie unter:
Als wesentliches Gremium von ÖBIG-Transplant wurde im Jahr 1991 der Transplantationsbeirat (TX-Beirat) eingerichtet.
Hier finden Sie die wichtigsten Kontaktdaten im Zusammenhang mit Organspende und -transplantation.
Transplantation solider Organe:
Was bedeutet TX?
TX bedeutet im medizinischen Fachjargon "Transplantation".
In Österreich ist seit dem 14.
Unter Organvigilanz versteht man schwerwiegende Zwischenfälle im Zusammenhang mit Qualität, Sicherheit, Bereitstellung, Charakterisierung, Konservierung oder den Transport der Organe sowie schwerwiegende unerwünschte Reaktionen, die währ
Verfahrensanweisungen nach §10 OTPG