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Organisationsbüro

Das Organisationsbüro für das Transplantationswesen (ÖBIG-Transplant) wurde im Jahr 1991 im Auftrag des für Gesundheit zuständigen Bundesministeriums eingerichtet, um die Aktivitäten im Transplantationswesen bundesweit zu akkordieren. Es ist sowohl für den statistisch-administrativen Teil der Organspende in Österreich zuständig als auch für das Sicherstellen von wichtigen Dienstleistungen, wie etwa dem Führen des Widerspruchsregisters, dem Erstellen von Leitfäden, der Aktualisierung von Verfahrensanweisungen sowie von Schwerpunktarbeiten.

Weiters obliegt dem Organisationsbüro die organisatorisch-administrative Betreuung des ebenfalls seit 1991 eingerichteten Transplantationsbeirats und die Erstellung des jährlich erscheinenden Transplant-Jahresberichts. Der Transplantationsbeirat genehmigt die Publikation des Transplant-Jahresberichtes und berät ÖBIG-Transplant hinsichtlich des Arbeitsprogrammes und der Beantwortung von Anfragen. Besetzt ist dieses Gremium mit Expertinnen und Experten sowie mit Interessensvertretungen. 

Die neusten Entwicklungen und Daten im Bereich der Organ- und Stammzellspende sowie -transplantation finden sich im aktuellen Transplant-Jahresbericht abgebildet.

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Als wesentliches Gremium von ÖBIG-Transplant wurde im Jahr 1991 der Transplantationsbeirat (TX-Beirat) eingerichtet. Es handelt sich dabei um ein interdisziplinäres Gremium, besetzt mit Fachleuten sowie Interessenvertreterinnen und -vertretern aus dem Transplantations- und Gesundheitswesen. Der Transplantationsbeirat beschäftigt sich mit Fragen im Bereich der Organ- und Stammzelltransplantation. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Beschlussfassung über die Ergebnisse von Projektarbeiten und die fachliche Abnahme des Jahresberichtes des Organisationsbüros.

Mitgliederliste

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Die aktuellen Entwicklungen und Daten im Bereich der Organ- und Stammzellspende sowie -transplantation sind im Transplant-Jahresbericht abgebildet.

Den Bericht finden Sie unter:
Publikationen | ÖBIG-Transplant

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Die Transplantationszentren haben im Jahr 2014 begonnen, einander gegenseitig auf freiwilliger Basis im Bereich der Nierenallokation zu auditieren. Im Jahr 2015 wurden die Audits auf die Lebertransplantationsprogramme ausgeweitet. Seit dem Jahr 2023 werden für Herz- sowie Lungentransplantationsprogramme ebenfalls von ÖBIG-Transplant ausgerichtete Audits durchgeführt.

Aus Sicht der Auditorinnen und Auditoren (Vertreter:innen der jeweils anderen Transplantationszentren) hat sich die Datenqualität seit Beginn der Audits kontinuierlich verbessert. Im Zuge der Audits werden nur mehr sehr wenige Auffälligkeiten festgestellt, die größtenteils im Rahmen der Sitzungen aufgeklärt werden können. Die Vorbereitung auf die Audits wird von den Transplantationszentren für eine eingehende Selbstevaluation genutzt. Die Sitzungen selbst dienen gleichzeitig dem Austausch über Allokationsprozesse und andere transplantationsspezifische Themen sowie der Entscheidungsfindung in schwierigen Fällen.

Der mit den Audits einhergehende Lernprozess sowie die gesteigerte Transparenz werden von allen Zentren positiv bewertet, weshalb eine Fortsetzung des Prozesses vereinbart ist.

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Laut Organtransplantationsgesetz (OTPG) § 14 sind die Transplantationszentren in Österreich seit 14. 12. 2012 dazu verpflichtet:

  • "schwerwiegende Zwischenfälle, die sich auf die Qualität und Sicherheit von Organen auswirken und auf die Bereitstellung, Charakterisierung, Konservierung oder den Transport der Organe zurückgeführt werden können und schwerwiegende unerwünschte Reaktionen, die während oder nach der Transplantation beobachtet und auf die Bereitstellung, Charakterisierung, Konservierung oder den Transport der Organe zurückgeführt werden können, unverzüglich der Stiftung Eurotransplant International und, gegebenenfalls sofern bekannt, dem jeweiligen Transplantationszentrum zu melden",
  • "die genannten schwerwiegenden Zwischenfälle und schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen binnen dreier Werktage der Gesundheit Österreich GmbH zu melden" und
  • "die bei Auftreten eines schwerwiegenden Zwischenfalls oder einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion getroffenen Maßnahmen binnen dreier Werktage der Gesundheit Österreich GmbH zu melden".

Die Übermittlung kann, wie unter nachstehendem Link beschrieben, erfolgen:

Übermittlung Organvigilanz