Schwerpunkte Organe
Die Organspende ist notwendige Voraussetzung für die Rettung von schwerkranken Menschen bzw. für eine Verbesserung ihrer Lebensqualität mittels Transplantation. Tatsächlich stehen in Österreich nicht ausreichend Organe für Transplantationen zur Verfügung, trotz einer im internationalen Vergleich hohen Anzahl an Organspendern.
Für Menschen auf der Warteliste ist eine positive Einstellung der Öffentlichkeit zur Organspende überlebenswichtig. Diese Menschen sind abhängig von der Bereitschaft des Krankenhauspersonals, Organspender zu melden. Nicht zuletzt deshalb erinnern Selbsthilfegruppen und im Bereich Organspende und Transplantation Tätige gern an den Spruch: »Don’t take your organs to heaven, heaven knows we need them here.«
Die spenderbetreuenden Krankenanstalten pflegen den potenziellen Organspender, prüfen das Vorliegen eines Widerspruchs gegen eine Organspende und führen alle notwendigen Untersuchungen (Hirntoddiagnostik, Blutuntersuchungen, HLA-Bestimmung etc.) im Vorfeld einer allfälligen Organentnahme durch. Vor einer Organentnahme muss eine eindeutige und zweifelsfreie Todesfeststellung durch eine unabhängige Ärztin / einen unabhängigen Arzt erfolgen.
Ist der Tod nachgewiesen, wird der Organspender an das jeweils zuständige Koordinationszentrum gemeldet. Dieses ist zumeist im zuständigen Transplantationszentrum angesiedelt. Im Koordinationszentrum unterstützt ein:e Transplantationskoordinator:in die spenderbetreuende Krankenanstalten in allen organisatorischen Belangen, bereitet die Gewebetypisierung und Organentnahme vor und meldet die Organspende an Eurotransplant in Leiden (Niederlande).
Österreich ist neben den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Kroatien, Slowenien und Ungarn Mitglied bei Eurotransplant, einer gemeinnützigen Vereinigung mit Sitz in Leiden (Niederlande). Eurotransplant überwacht die Qualitätsstandards bei Organspende und -transplantation, führt die Wartelisten der Empfänger/innen aller Mitgliedsländer und ermittelt jene Empfängerin / jenen Empfänger, der das gemeldete Organ erhalten soll (Organallokation). Da in der Eurotransplant-Region mehr als 140 Millionen Menschen leben, erhöht die Mitgliedschaft bei dieser Organisation die Chancen, für Patientinnen und Patienten, die dringend ein Organ benötigen oder seltene Gewebemerkmale aufweisen, rechtzeitig ein passendes Organ zu finden.
Nach Ermittlung der Empfängerin / des Empfängers durch Eurotransplant wird das zuständige Transplantationszentrum informiert, das die Patientin / den Patienten einberuft und die Transplantation vorbereitet. Patientinnen und Patienten auf der Warteliste sind in der Regel mit einem »Piepser« ausgestattet und auf diese Weise rund um die Uhr erreichbar.
Parallel dazu führt ein chirurgisches Entnahmeteam die Organentnahme in der spenderbetreuende Krankenanstalt durch und bringt das Organ in einem speziellen Transportbehälter ins Transplantationszentrum. Da die Qualität des Spenderorgans und somit dessen Überlebensdauer vom Zeitraum zwischen Organentnahme und Transplantation abhängt, ist es wichtig, beim Transport keine Zeit zu verlieren.
Die Organspende ist notwendige Voraussetzung für die Rettung von schwerkranken Menschen bzw. für eine Verbesserung ihrer Lebensqualität mittels Transplantation. Tatsächlich stehen in Österreich nicht ausreichend Organe für Transplantationen zur Verfügung, trotz einer im internationalen Vergleich hohen Anzahl an Organspendern.
Für Menschen auf der Warteliste ist eine positive Einstellung der Öffentlichkeit zur Organspende überlebenswichtig. Diese Menschen sind abhängig von der Bereitschaft des Krankenhauspersonals, Organspender zu melden. Nicht zuletzt deshalb erinnern Selbsthilfegruppen und im Bereich Organspende und Transplantation Tätige gern an den Spruch: »Don’t take your organs to heaven, heaven knows we need them here.«
Die spenderbetreuenden Krankenanstalten pflegen den potenziellen Organspender, prüfen das Vorliegen eines Widerspruchs gegen eine Organspende und führen alle notwendigen Untersuchungen (Hirntoddiagnostik, Blutuntersuchungen, HLA-Bestimmung etc.) im Vorfeld einer allfälligen Organentnahme durch. Vor einer Organentnahme muss eine eindeutige und zweifelsfreie Todesfeststellung durch eine unabhängige Ärztin / einen unabhängigen Arzt erfolgen.
Ist der Tod nachgewiesen, wird der Organspender an das jeweils zuständige Koordinationszentrum gemeldet. Dieses ist zumeist im zuständigen Transplantationszentrum angesiedelt. Im Koordinationszentrum unterstützt ein:e Transplantationskoordinator:in die spenderbetreuende Krankenanstalten in allen organisatorischen Belangen, bereitet die Gewebetypisierung und Organentnahme vor und meldet die Organspende an Eurotransplant in Leiden (Niederlande).
Österreich ist neben den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Kroatien, Slowenien und Ungarn Mitglied bei Eurotransplant, einer gemeinnützigen Vereinigung mit Sitz in Leiden (Niederlande). Eurotransplant überwacht die Qualitätsstandards bei Organspende und -transplantation, führt die Wartelisten der Empfänger/innen aller Mitgliedsländer und ermittelt jene Empfängerin / jenen Empfänger, der das gemeldete Organ erhalten soll (Organallokation). Da in der Eurotransplant-Region mehr als 140 Millionen Menschen leben, erhöht die Mitgliedschaft bei dieser Organisation die Chancen, für Patientinnen und Patienten, die dringend ein Organ benötigen oder seltene Gewebemerkmale aufweisen, rechtzeitig ein passendes Organ zu finden.
Nach Ermittlung der Empfängerin / des Empfängers durch Eurotransplant wird das zuständige Transplantationszentrum informiert, das die Patientin / den Patienten einberuft und die Transplantation vorbereitet. Patientinnen und Patienten auf der Warteliste sind in der Regel mit einem »Piepser« ausgestattet und auf diese Weise rund um die Uhr erreichbar.
Parallel dazu führt ein chirurgisches Entnahmeteam die Organentnahme in der spenderbetreuende Krankenanstalt durch und bringt das Organ in einem speziellen Transportbehälter ins Transplantationszentrum. Da die Qualität des Spenderorgans und somit dessen Überlebensdauer vom Zeitraum zwischen Organentnahme und Transplantation abhängt, ist es wichtig, beim Transport keine Zeit zu verlieren.
In Österreich ist seit dem 14. Dezember 2012 ein Bundesgesetz über die Transplantation von menschlichen Organen (Organtransplantationsgesetz – OTPG) in Kraft, das Regelungen zu den folgenden Teilbereichen beinhaltet:
- Grundsätze der Spende
- Entnahme von Organen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation
- Widerspruchsregister
- Verpflichtung der Entnahmeeinheiten
- Lebendspende
- Nachsorge für Lebendspender/innen
- Verfahrensanweisungen
- Organ- und Spendercharakterisierung
- Transport von Organen
- Rückverfolgbarkeit
- Organvigilanz
- Aufzeichnungen und Berichte
- automationsunterstützter Datenverkehr
- internationaler Organaustausch
- Verwaltungsstrafbestimmungen
Dem OTPG zugrunde liegt die Richtlinie 2010/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe, die mittels des Gesetzes in österreichisches Recht transponiert wurde. (Die ursprüngliche Nummer der Richtlinie 2010/45/EU wurde auf 2010/53/EU berichtigt.)
Am 9. Oktober 2012 wurde in Ergänzung zur Richtlinie 2010/53/EU die Durchführungsrichtlinie 2012/25/EU der Kommission beschlossen, die nähere Vorschriften zu den folgenden Themen zum Gegenstand hat:
- Übermittlung von Informationen über die Charakterisierung von Organen und Spendern,
- Übertragung der für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Organe notwendigen Informationen,
- Sicherstellung der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen.
Dies wurde mit 13. Juni 2014 in österreichisches Gesetz transponiert:
BGBl. II Nr. 141/2014: Organvigilanzverordnung – OVVO
Organisationsbüro
Das Organisationsbüro (auch Koordinationsbüro) für das Transplantationswesen (ÖBIG-Transplant) wurde im Jahr 1991 im Auftrag des für Gesundheit zuständigen Bundesministeriums eingerichtet, um die Aktivitäten im Transplantationswesen bundesweit zu akkordieren. Es ist sowohl für den statistisch-administrativen Teil der Organspende in Österreich zuständig als auch für das Sicherstellen von wichtigen Dienstleistungen, wie etwa dem Führen des Widerspruchsregisters, dem Erstellen von Leitfäden, der Aktualisierung von Verfahrensanweisungen sowie von Schwerpunktarbeiten (z. B. die Empfehlungen zur Durchführung der Hirntoddiagnostik bei einer geplanten Organentnahme).
Weiters obliegt dem Organisationsbüro die organisatorisch-administrative Betreuung des ebenfalls seit 1991 eingerichteten Transplantationsbeirats und die Erstellung des jährlich erscheinenden Transplant-Jahresberichts. Der Transplantationsbeirat genehmigt die Publikation des Transplant-Jahresberichtes und berät ÖBIG-Transplant hinsichtlich des Arbeitsprogrammes und der Beantwortung von Anfragen. Besetzt ist dieses Gremium mit Expertinnen und Experten sowie mit Interessensvertretungen.
Die neusten Entwicklungen und Daten im Bereich der Organ- und Stammzellspende sowie -transplantation finden sich im aktuellen Transplant-Jahresbericht abgebildet.
Als wesentliches Gremium von ÖBIG-Transplant wurde im Jahr 1991 der Transplantationsbeirat (TX-Beirat) eingerichtet. Es handelt sich dabei um ein interdisziplinäres Gremium, besetzt mit Fachleuten sowie Interessenvertreterinnen und -vertretern aus dem Transplantations- und Gesundheitswesen. Der Transplantationsbeirat beschäftigt sich mit Fragen im Bereich der Organ- und Stammzelltransplantation. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Beschlussfassung über die Ergebnisse von Projektarbeiten und die fachliche Abnahme des Jahresberichtes des Organisationsbüros.
Anhänge
24_12_Mitglieder Transplantationsbeirat_...24_12_Mitglieder Transplantationsbeirat_bf.pdf
Förderung Organspende
Das Programm zur Förderung der Organspende existiert bereits seit 2001. Ziel ist, durch eine kontinuierlich hohe Anzahl an Organspenden eine möglichst gute Versorgung der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten für ein Organ zu gewährleisten. Die Fördermittel werden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt, die Beschlüsse im Rahmen der Bundeszielsteuerungskommission getroffen. Inhaltlich wird das Förderprogramm vom Transplantationsbeirat begleitet. Die Verwaltung der Fördermittel wird von ÖBIG-Transplant geleistet. Folgende Maßnahmen werden derzeit umgesetzt:
- Fördermittel für die medizinischen Leistungen in Krankenanstalten im Rahmen von Organspenden
- Regionale Transplantationsreferentinnen und -referenten, die Krankenanstalten bei der Durchführung von Organspenden unterstützen und regionale Fördermaßnahmen setzen
- Lokale Transplantationsbeauftragte, die auf Krankenanstalten-Ebene das Potenzial für Organspende analysieren und in Kooperation mit den regionalen Transplantationsreferentinnen und -referenten Fördermaßnahmen setzen
- Pflegereferentinnen und -referenten, die in Ausbildungseinrichtungen der Pflege Vorträge über Organspende halten
- Mobile Hirntoddiagnostik-Teams zur Durchführung der Todesfeststellung
- Fördermittel für Transplantationskoordination in den Transplantationszentren
- Fördermittel für Transporte im Rahmen von Organspenden
- Kommunikationsseminarefür das intensivmedizinische Personal
- Schulungen für Transplantationskoordinatorinnen und -koordinatoren
- Fördermittel für internationale Kooperationen zur Verbesserung der Organspende